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Pascal Langer
Pascal Langer studierte Rechtswissenschaft in Mainz und promovierte in Mainz und Frankfurt am Main. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens war er am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Uwe Volkmann (Goethe-Universität Frankfurt am Main) als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen wurde er zum Richter in Hessen ernannt. Derzeit ist er als Familienrichter tätig. Darüber hinaus übernimmt er regelmäßig Dozententätigkeiten.
Von der Treue der Bürger zur Verfassung.
Ausgangspunkt der Arbeit ist der Befund, dass ein Einbürgerungsbewerber sich nach § 10 StAG zur ›freiheitlichen demokratischen Grundordnung‹ zu bekennen hat. Durch diese Anforderung zeigt der Staat, dass er die Mitgliedschaft im Staatsverband von der Identifikation mit seiner Wertordnung abhängig machen will.
