Kein Foto

Webel, Benjamin

Dr. Benjamin Webel trat 2006 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Absolvierung verschiedener Stationen der Justiz im OLG-Bezirk Stuttgart ist er seit 2010 Richter am Amtsgericht Ulm und dort Leiter der Insolvenzabteilung, wo er unter anderem für Großverfahren (beispielsweise aus der Drogerie- und der Solarbranche) zuständig war.

2008 promovierte er zum Thema “Die Haftung des Insolvenzverwalters gem. § 61 InsO“. Dr. Webel lehrte über viele Jahre an der Hochschule für Wirtschaft in Geislingen im Masterstudiengang „Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement“, hat insolvenzrechtliche Fachbeiträge veröffentlicht und ist bei zahlreichen insolvenzrechtlichen Fachtagungen in Erscheinung getreten. Er befasst sich intensiv mit restrukturierungsrechtlichen Fragestellungen rund um das StaRUG.

Darüber hinaus ist Dr. Benjamin Webel Mitautor des Kommentars zur InsO „Graf-Schlicker“, des Großkommentars Kübler/Bork/Prütting, des Werks „Kommunale Forderungen in der Insolvenz“, des „Handbuch zum Insolvenzplan“ von Brünkmanns/Thole sowie im Kommentar zum StaRUG von Nerlich/Römermann.

Die Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeiten im Rahmen des § 61 InsO</a>

Die Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeiten im Rahmen des § 61 InsO

2022 - komplett überarbeitete und aktualisierte Neuauflage des Titels!DIE UMFASSENDE MONOGRAFIE ZU § 61 INSO UND WEITEREN HAFTUNGSFRAGEN RUND UM DIE BEGRÜNDUNG VON MASSEVERBINDLICHKEITEN IN DER INSOLVENZSeit der Einführung der Insolvenzordnung besteht für den Insolvenzverwalter bei Begründung einer Masseverbindlichkeit das Risiko einer Haftung aus § 61 InsO.