In der Vergangenheit scheiterte die Errichtung von Windenergieanlagen nicht selten an ablehnenden Haltungen aus der Kommunalverwaltung und Anwohnerschaft. Zahlreichen Studien folgend, die die akzeptanzfördernde Wirkung einer finanziellen Beteiligung an den Anlagen zeigen, beschäftigen sich inzwischen die meisten Bundesländer mit Gesetzen, die eine solche Beteiligung von Gemeinden und Bürgern verpflichtend machen sollen. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Fragestellungen werden mit diesem Gesetzeskommentar erstmals vollumfänglich beleuchtet. Ziel ist es, Unklarheiten in der Auslegung von Beteiligungsgesetzen zu beseitigen und – zur Förderung von Energiewende und Klimaschutz – auf ihre reibungslose Umsetzung hinzuwirken. Im ersten Teil dieses Kommentars wird eine umfassende Erläuterung des thüringischen Beteiligungsgesetzes bereitgestellt. Sie beginnt mit einem Überblick über die relevanten kompetenzrechtlichen und finanzverfassungsrechtlichen Fragen. Es folgt die Kommentierung des Gesetzestextes, wobei besonderes Gewicht auf Praxisnähe und Anwendbarkeit für Gemeinden und Vorhabenträger gelegt wurde. Gelegentlich werden Bezüge zu Beteiligungsgesetzen anderer Länder hergestellt, mit denen das thüringische Gesetz kritisch verglichen wird. Im zweiten Teil werden mögliche Formen der Beteiligung von Gemeinden und Bürgern an Windenergieanlagen aufgelistet und problemorientiert erläutert. Der dritte Teil widmet sich der Darstellung von Gesetzen und Gesetzesvorhaben in den Bundesländern. Bereits vorhandene Gesetzestexte und -entwürfe werden wiedergegeben.