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Markus Achatz

Professor an der Universität Linz und ist seit 2013 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Er ist Steuerberater und seit 1996 Partner der international renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft LeitnerLeitner.Schwerpunkte seiner Arbeiten liegen im nationalen und europäischen Steuerrecht, vor allem im Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerrecht. Er hat sich insbesondere auf die Besteuerung von Körperschaften öffentlichen Rechts und Non-Profit-Organisationen spezialisiert. Er ist Autor einer Vielzahl national und international anerkannter wissenschaftlicher Publikationen.
Festschrift Stefan Bendlinger - Das internationale Steuerrecht in der Praxis

Festschrift Stefan Bendlinger - Das internationale Steuerrecht in der Praxis

Aktuelle Praxisfragen und drängende ZukunftsthemenStefan Bendlinger hat sich beruflich mit großer Leidenschaft dem internationalen Steuerrecht gewidmet. Seine Handschrift hat er durch seine unzähligen Vorträge, mehrere hundert Publikationen und seine ständige Mitwirkung in steuerlichen Gremien der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen sowie anderen Interessensvertretungen hinterlassen.

Festschrift Reinhold Beiser

Festschrift Reinhold Beiser

Ein Brückenbauer zwischen Wissenschaft und PraxisUniv.-Prof. Dr. Reinhold Beiser hat durch sein jahrzehntelanges Wirken als Universitätslehrer zahlreiche Generationen von Juristinnen und Juristen geprägt und durch seine unzähligen Fachbeiträge Theorie und Praxis des Steuerrechts wesentlich beeinflusst.

Festschrift Roman Leitner

Festschrift Roman Leitner

Zentrale Fragen und praxisbezogene LösungenRoman Leitner hat in seiner beruflichen Laufbahn das Finanzstrafrecht in einer einzigartigen Weise geprägt – dieses steht daher auch im Mittelpunkt der vorliegenden Festschrift. Aber auch das Steuerrecht hat ihn seit jeher in seiner praktischen und wissenschaftlichen Arbeit in den Bann gezogen, ebenso wie sein wissenschaftliches Interesse für das Wirtschaftsstrafrecht, dessen Berührungspunkte zum Finanzstrafrecht mannigfach sind.