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Achilles, Gerd

Der Autor ist seit fast 20 Jahren Betriebsprüfer des Landes NRW und überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst, u.a. bei Gewerbebetrieben, gemeinnützigen Organisationen und der öffentlichen Hand. In dieser Eigenschaft schult er Themen rund um die Kassenführung innerhalb der Oberfinanzdirektion NRW und ist zudem Gastdozent für „Risikomanagement bei Bargeschäften“ an der Bundesfinanzakademie (BFA).

Außerhalb der Finanzverwaltung betätigt er sich als Autor diverser Fachbücher und Publikationen sowie als Referent für Kassenführung, Verfahrensdokumentation und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
Elektronische Kassenführung - auf den Punkt gebracht</a>

Elektronische Kassenführung - auf den Punkt gebracht

Wie erfasse ich meine Bareinnahmen und -ausgaben richtig? Welches Kassensystem passt zu meinen Anforderungen? Welche Folgen kann es haben, wenn Bareinnahmen oder -ausgaben falsch erfasst werden? Was gilt es bei der künftigen Meldung von Kassensystemen an die Finanzverwaltung zu beachten? Diese Fragen stellen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer in den bargeldintensiven Branchen (Gastronomie, Friseurbetriebe, Apotheken u.

Elektronische Kassenführung - auf den Punkt gebracht</a>

Elektronische Kassenführung - auf den Punkt gebracht

Wie erfasse ich meine Bareinnahmen und -ausgaben richtig? Welches Kassensystem passt zu meinen Anforderungen? Welche Folgen kann es haben, wenn Bareinnahmen oder -ausgaben falsch erfasst werden? Was gilt es bei der künftigen Meldung von Kassensystemen an die Finanzverwaltung zu beachten? Diese Fragen stellen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer in den bargeldintensiven Branchen (Gastronomie, Friseurbetriebe, Apotheken u.

Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage</a>

Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage

Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Gleichzeitig räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden immer mehr Rechte ein. Prüfende dürfen Ihre Geschäftsräume inzwischen ohne vorherige Ankündigung betreten, um- Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten,- Testkäufe durchzuführen,- Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen,- einen Kassensturz durchzuführen und- sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen.

Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage</a>

Kassenführung in der Gastronomie, 3. Auflage

Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Gleichzeitig räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden immer mehr Rechte ein. Prüfende dürfen Ihre Geschäftsräume inzwischen ohne vorherige Ankündigung betreten, um- Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten,- Testkäufe durchzuführen,- Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen,- einen Kassensturz durchzuführen und- sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die abgesicherten Daten der TSE zu nehmen.