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Sebastian Aeppli
OR plus Verweise
Die seit Jahrzehnten bewährten Textausgaben ZGB und OR sind mit vielen wertvollen Querverweisen sowie Hinweisen auf die wichtigste Rechtsprechung des Bundesgerichts versehen. Dies er-leichtert die Erschliessung der Zusammenhänge und ermöglicht das schnelle Auffinden von einschlägigen Entscheiden des obersten Gerichts.
ZGB plus Verweise
Die seit Jahrzehnten bewährten Textausgaben ZGB und OR sind mit vielen wertvollen Querverweisen sowie Hinweisen auf die wichtigste Rechtsprechung des Bundesgerichts versehen. Dies erleichtert die Er-schliessung der Zusammenhänge und ermöglicht das schnelle Auffin-den von einschlägigen Entscheiden des obersten Gerichts.
ZGB/OR plus Verweise
Der Gesamtband vereint das Schweizerische Zivilgesetzbuch und Schweizerische Obligationenrecht sowie die 53 weiteren Erlasse aus den beiden Einzelbänden.Das Buch erlaubt den Rechtssuchenden den Zugriff auf die beiden grossen Kodifikationen des Privatrechts, die eine Einheit bilden und verschiedentlich aufeinander verweisen.
ZGB plus Verweise
Die seit Jahrzehnten bewährten Textausgaben ZGB und OR sind mit vielen wertvollen Querverweisen sowie Hinweisen auf die wichtigste Rechtsprechung des Bundesgerichts (bis und mit BGE 150 III 147) versehen. Dies erleichtert die Erschliessung der Zusammenhänge und ermöglicht das schnelle Auffinden von einschlägigen Entscheiden des obersten Gerichts.
OR plus Verweise
Die seit Jahrzehnten bewährten Textausgaben ZGB und OR sind mit vielen wertvollen Querverweisen sowie Hinweisen auf die wichtigste Rechtsprechung des Bundesgerichts (bis und mit BGE 150 III 147) versehen. Dies erleichtert die Erschliessung der Zusammenhänge und ermöglicht das schnelle Auffinden von einschlägigen Entscheiden des obersten Gerichts.
ZGB/OR plus Verweise
Der Kombiband ZGB / OR vereinigt die beiden Einzelbände ZGB, 45.A. und OR 47.A.Das Buch erlaubt den Rechtssuchenden den Zugriff auf die beiden grossen Kodifikationen des Privatrechts, die eine Einheit bilden und verschiedentlich aufeinander verweisen.





