Die Vernehmung der minderjährigen Partei - eine kritische Untersuchung zu § 455 ZPO</a>

Die Vernehmung der minderjährigen Partei - eine kritische Untersuchung zu § 455 ZPO

Die zivilprozessuale Ausgestaltung der Parteivernehmung ist häufiger Gegenstand von Kritik. Besonderer Anstoß wird an § 455 ZPO genommen. Diese Vorschrift bestimmt, dass (vorbehaltlich der Ausnahmen in Absatz 2) im Falle der Prozessunfähigkeit der Partei ihr gesetzlicher Vertreter zu vernehmen ist.