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Die Vernehmung der minderjährigen Partei - eine kritische Untersuchung zu § 455 ZPO
Die zivilprozessuale Ausgestaltung der Parteivernehmung ist häufiger Gegenstand von Kritik. Besonderer Anstoß wird an § 455 ZPO genommen. Diese Vorschrift bestimmt, dass (vorbehaltlich der Ausnahmen in Absatz 2) im Falle der Prozessunfähigkeit der Partei ihr gesetzlicher Vertreter zu vernehmen ist.