Strahlenschutzgesetz. StrlSchG
Zum WerkDas Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) regelt umfassend den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, beispielsweise im Zusammenhang mit der Medizin, dem Betrieb von Anlagen, dem Notfallschutz oder im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität.
