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Andrea Kießling
Gesundheit und Geschlecht im Recht
Im Gesundheitsrecht wirken Normalitätsvorstellungen fort, die nicht immer mit medizinischen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Lebenswirklichkeiten übereinstimmen. Die geschlechtersensible Medizin weist seit Langem darauf hin, dass Krankheitssymptome und Therapiewirkungen variieren können, was auch das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung vor Herausforderungen stellt.
Gesundheit und Geschlecht im Recht
Im Gesundheitsrecht wirken Normalitätsvorstellungen fort, die nicht immer mit medizinischen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Lebenswirklichkeiten übereinstimmen. Die geschlechtersensible Medizin weist seit Langem darauf hin, dass Krankheitssymptome und Therapiewirkungen variieren können, was auch das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung vor Herausforderungen stellt.

