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Ulrich Barthelme
Ulrich Barthelme, 1999-2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald; 2004-2006 Promotionsstudent an der Universität Greifswald; 2006-2008 Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Flensburg; seit Mitte 2008 Rechtsanwalt in Flensburg.
Die qualifizierte Belehrung bei Verfahrensverstößen im Strafprozess
Anhand verschiedener Rechtsinstitute des Strafprozessrechts und verwandter Nebengebiete wird in dieser Arbeit nach einer allgemein gültigen Ableitungsbasis für die Pflicht zur Erteilung einer erweiterten Beschuldigtenbelehrung gesucht. Die Pflicht zur Erteilung einer solchen Belehrung ergibt sich nach einem Verstoß gegen die Vorschrift des § 136 Abs.
