Bankengesetz (BankG)
Das Bankengesetz bildet – im Rahmen der neuen «Finanzmarktarchitektur» – den Prototyp der einschlägigen Gesetzgebung. 1934 erlassen und vielfach revidiert, diente es neuen Gesetzen wie z.B. dem FINMAG und dem FINIG als Vorbild und wirkt deshalb über seinen Geltungsbereich hinaus.
