Kein Foto

Thomas / Berghuber Bauer

Recht für Sozialberufe

Recht für Sozialberufe

Soziale Arbeit bedeutet Dienst am einzelnen Menschen und an der Allgemeinheit. Ihr fallgerechter Einsatz ist nur mit einer umfassenden Kenntnis unterschiedlicher Lebenslagen und Problemstellungen möglich. Für ihre Ausübung braucht es daher auch genaue und detaillierte Kenntnisse der sich rasch ändernden, jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.