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Bretzke, Wolf-Rüdiger

Tot und lebendig</a>

Tot und lebendig

Dieser Fall hätte in der Geschichte des Verbrechens ohne Zweifel eine Sonderstellung verdient. Polizeiliche Ermittler, Staatsanwaltschaft und Richterwaren waren sich einig, dass die vorgefundene Faktenlage eindeutig war und man den Fall ohne einen Rest an Zweifel zu den Akten legen konnte.