Solvabilität II-Verordnung
Zum WerkMit Solvency II sind das europäische und das nationale Versicherungsaufsichtsrecht fundamental verändert worden. Das neue Aufsichtssystem baut auf drei Ebenen auf. Ebene 1 stellt die europäische Solvabilität II-Richtlinie dar. Konkrete detaillierte und umfangreiche Vorgaben enthält auf Ebene 2 die europaweit einheitlich und unmittelbar geltende Solvabilität II-Verordnung der Europäischen Kommission.
