Autorin
Anna Christ
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Im Februar 2025 trat die neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft. Auch wenn sie erst ab 2026 Geltung erlangt, so ist es für Unternehmen doch höchste Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Diese betreffen beispielsweise Aspekte wie die Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile, Kompostierbarkeit, Wiederverwendungs- und Wiederbefüllungspflichten, Anforderungen an die Minimierung von Verpackungen, Vorgaben zur einheitlichen Kennzeichnung und eine neue Konformitätsbewertungspflicht.