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Dannecker, Gerhard

Dr. Gerhard Dannecker
Universitätsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge sowie Direktor des Instituts für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.
Ne bis in idem und das Verbot straf- und kartellrechtlicher Parallelverfahren</a>

Ne bis in idem und das Verbot straf- und kartellrechtlicher Parallelverfahren

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB) und geldbußenbewehrte verbotene Preisabsprachen (§ 1 iVm. § 29 KartG) führen regelmäßig zu Parallelermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kartellbehörden, um die verantwortlichen natürlichen und juristischen Personen sowohl mittels kriminalstrafrechtlicher Sanktionen als auch mittels kartell- bzw.