Cyberversicherung
Zum WerkErstmals hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unverbindliche Musterbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung veröffentlicht. Nach den Musterbedingungen (AVB Cyber) sind Gegenstand der Versicherung Vermögensschäden, die durch eine Informationssicherheitsverletzung verursacht worden sind.