Versicherungsaufsichtsgesetz
Zum WerkDer Kommentar basiert auf dem am 1.1.2016 in Kraft getretenen neuen Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieses vollzieht die Vorgaben der europäischen Solvabilität II-Richtlinie nach, welche insbesondere in den Bereichen Eigenmittelausstattung, Geschäftsorganisation, Aufsichtsregime und Publizitätspflichten zu wesentlichen Veränderungen geführt hat.
