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Eikelberg, Tim
Notfallplanung in Städten und Gemeinden
Die Zuständigkeit für den Zivilschutz liegt im Spannungs- und Verteidigungsfall auf Bundesebene. Von hier aus werden die Aufgaben auf nachgeordnete Ebenen weiterdelegiert. So werden die Länder mit den Aufgaben des Katastrophenschutzes betraut und die kreisfreien Städte und Landkreise mit der Erfüllung dieser Aufgaben.
Notfallplanung in Städten und Gemeinden
Die Zuständigkeit für den Zivilschutz liegt im Spannungs- und Verteidigungsfall auf Bundesebene. Von hier aus werden die Aufgaben auf nachgeordnete Ebenen weiterdelegiert. So werden die Länder mit den Aufgaben des Katastrophenschutzes betraut und die kreisfreien Städte und Landkreise mit der Erfüllung dieser Aufgaben.