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Elisabeth Stöger
Die Vollstreckung strafrechtlicher vermögensrechtlicher Anordnungen von Nicht-EU-Staaten in Österreich
Gewinne aus Wirtschaftsdelikten, Tatwaffen oder das Vermögen einer Terrororganisation haben gemein, dass sie von Geld- oder Freiheitsstrafen unberührt bleiben. Um dennoch zu verhindern, dass Verbrechen sich lohnen und um weitere Straftaten hintan zu halten, geht durch vermögensrechtliche Anordnungen das Eigentum an den betroffenen Vermögenswerten auf den Bund über.
