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Ellegast, Andreas
Bodensee Schifferpatent & Hochrheinpatent mit Streckenführer
Jeder, der auf dem Bodensee ein patentpflichtiges Fahrzeug führen will, braucht das Bodenseeschifferpatent A+D (Schweiz = Schifferpatent / Österreich = mit Zusatz »für den Bodensee«). Dazu zählen Motorboote mit mehr als 6 PS Nutzleistung und Segelfahrzeuge mit mehr als 12 Quadratmetern Segelfläche.