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Ulrich Ellinghaus
Unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind deutsche Unternehmen erstmals gesetzlich verpflichtet, die möglichen Menschenrechtsverletzungen in ihren globalen Lieferketten zu analysieren und bei festgestellten Risiken oder Verletzungen Abhilfe zu schaffen, was bis zum Abbruch der Geschäftsbeziehung gehen kann.
