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Hubertus Gilbert
Die Versorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
Zum GrundwerkGrundlage der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sind die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) und der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV).Hilfe bei schwierigen Anwendungsfragen, z.B. der Berechnung von Versorgungsanwartschaften, bietet der seit Jahrzehnten bewährte "Gilbert/Hesse".
