Das Einstimmigkeitsprinzip in der Steuergesetzgebung der Europäischen Union

Das Einstimmigkeitsprinzip in der Steuergesetzgebung der Europäischen Union

Die Steuergesetzgebung der EU ist einer der letzten Bereiche, für die noch das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Die EU-Kommission legte im Jahr 2019 einen Vorschlag für einen Übergang zu Mehrheitsentscheidungen vor. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit zunächst die Gründe für das Einstimmigkeitsprinzip und die mit diesem einhergehenden Probleme, zu denen vor allem eine Versteinerung des Sekundärrechts gehört.