Zu den Erwartungen an die ‚ureigene‘ Aufgabe von Tatrichter:innen</a>

Zu den Erwartungen an die ‚ureigene‘ Aufgabe von Tatrichter:innen

Kritik an den Unzulänglichkeiten des Umgangs von Jurist:innen mit Zeugenaussagen sowie an der diesbezüglichen mangelhaften Juristenausbildung wird seit Jahrzehnten vielfach vorgebracht. Eine systematische Prüfung im Sinne der Bestimmung der erforderlichen Qualifikationen in rechtlicher wie rechtpsychologisch-fachwissenschaftlicher Hinsicht und eine daran anknüpfende empirische Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse mit Blick auf den Kenntnisstand von Richter:innen bzw.

Zu den Erwartungen an die ‚ureigene‘ Aufgabe von Tatrichter:innen</a>

Zu den Erwartungen an die ‚ureigene‘ Aufgabe von Tatrichter:innen

Kritik an den Unzulänglichkeiten des Umgangs von Jurist:innen mit Zeugenaussagen sowie an der diesbezüglichen mangelhaften Juristenausbildung wird seit Jahrzehnten vielfach vorgebracht. Eine systematische Prüfung im Sinne der Bestimmung der erforderlichen Qualifikationen in rechtlicher wie rechtpsychologisch-fachwissenschaftlicher Hinsicht und eine daran anknüpfende empirische Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse mit Blick auf den Kenntnisstand von Richter:innen bzw.