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Der »fliegende Gerichtsstand« im UWG</a>

Der »fliegende Gerichtsstand« im UWG

Der „fliegende Gerichtsstand“ im UWG ist in der Vergangenheit immer wieder in das Fadenkreuz rechtspolitischer Kritik geraten. Anlässlich der anhaltenden Kritik hat sich der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom 26. November 2020 dazu entschieden, den („fliegenden“) Tatortgerichtsstand im UWG weiter einzuschränken.