Friedhelm Henke
Friedhelm Henke, Lehrer für Pflegeberufe, Gesundheits- und Krankenpfleger, Fachbuchautor und Dozent in der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Friedhelm Henke, Lehrer für Pflegeberufe, Gesundheits- und Krankenpfleger, Fachbuchautor und Dozent in der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Mit Aktivierung und Zuwendung bieten zusätzliche Betreuungskräfte Personen mit Betreuungsbedarf besonders Wertschätzung und Lebensqualität. Menschen mit Demenz, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen ermöglichen sie damit den Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben.
Fixierungen sind in der Pflege als letztes Mittel der Wahl nur nach strenger Indikationsstellung einzusetzen. Insbesondere beim Anbringen von Fixiergurten erwachsen häufig Unsicherheiten aufgrund reduzierter Übungsfrequenzen für deren korrekten Umgang.
Fixierungen sind in der Pflege als letztes Mittel der Wahl nur nach strenger Indikationsstellung einzusetzen. Insbesondere beim Anbringen von Fixiergurten erwachsen häufig Unsicherheiten aufgrund reduzierter Übungsfrequenzen für deren korrekten Umgang.
Fixierungen sind in der Pflege als letztes Mittel der Wahl nur nach strenger Indikationsstellung einzusetzen. Insbesondere beim Anbringen von Fixiergurten erwachsen häufig Unsicherheiten aufgrund reduzierter Übungsfrequenzen für deren korrekten Umgang.
Das Nachweisheft bietet eine umfassende Dokumentation für die Ausbildung. Es ist bundesweit gültig und belegt die Kompetenzbereiche des aktuellen PflBG. Der Lernkompass gewährleistet eine systematische Lernortkooperation von Theorie und Praxis sowie die Integration der Rahmenpläne und verdeutlicht den aktuellen Ausbildungsstand.
Das Nachweisheft bietet eine umfassende Dokumentation für die Ausbildung. Es ist bundesweit gültig und belegt die Kompetenzbereiche des aktuellen PflBG. Der Lernkompass gewährleistet eine systematische Lernortkooperation von Theorie und Praxis sowie die Integration der Rahmenpläne und verdeutlicht den aktuellen Ausbildungsstand.
Um eine professionelle und gute Pflegequalität zu gewährleisten, ist die Pflegeplanung gemäß §§ 4 und 5 des Pflegeberufsgesetzes eine „Vorbehaltene Tätigkeit“ der Pflegefachkräfte. Diese Arbeitshilfe stellt daher die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs sowie die Analyse, Evaluation und Sicherung der Pflege in den Fokus.
Um eine professionelle und gute Pflegequalität zu gewährleisten, ist die Pflegeplanung gemäß §§ 4 und 5 des Pflegeberufsgesetzes eine „Vorbehaltene Tätigkeit“ der Pflegefachkräfte. Diese Arbeitshilfe stellt daher die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs sowie die Analyse, Evaluation und Sicherung der Pflege in den Fokus.
Um eine professionelle und gute Pflegequalität zu gewährleisten, ist die Pflegeplanung gemäß §§ 4 und 5 des Pflegeberufsgesetzes eine „Vorbehaltene Tätigkeit“ der Pflegefachkräfte. Diese Arbeitshilfe stellt daher die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs sowie die Analyse, Evaluation und Sicherung der Pflege in den Fokus.
Um eine professionelle und gute Pflegequalität zu gewährleisten, ist die Pflegeplanung gemäß §§ 4 und 5 des Pflegeberufsgesetzes eine „Vorbehaltene Tätigkeit“ der Pflegefachkräfte. Diese Arbeitshilfe stellt daher die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs sowie die Analyse, Evaluation und Sicherung der Pflege in den Fokus.
Die Pflegeplanung ist im § 5 des Pflegeberufgesetzes (PflBG). Demnach soll eine Pflegefachkraft u.a. folgende Aufgaben selbstständig ausführen können: "Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege", "Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses" sowie "Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen".
Die Pflegeplanung ist im § 5 des Pflegeberufgesetzes (PflBG). Demnach soll eine Pflegefachkraft u.a. folgende Aufgaben selbstständig ausführen können: "Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege", "Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses" sowie "Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen".
Die Pflegeplanung ist im § 5 des Pflegeberufgesetzes (PflBG). Demnach soll eine Pflegefachkraft u.a. folgende Aufgaben selbstständig ausführen können: "Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege", "Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses" sowie "Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen".
Abgestimmt auf die aktuellen Richtlinien der §§ 43b und 53c SGB XI bietet das Buch zu den drei Modulen der Qualifizierung zur Alltagsbegleitung relevante Inhalte in Arbeitsaufgaben. Es beginnt mit dem Basiskurs (Modul 1). Diesem folgen Arbeitshilfen für das Betreuungspraktikum (Modul 2), der Aufbaukurs (Modul 3) sowie der Fortbildungsnachweis.
Abgestimmt auf die aktuellen Richtlinien der §§ 43b und 53c SGB XI bietet das Buch zu den drei Modulen der Qualifizierung zur Alltagsbegleitung relevante Inhalte in Arbeitsaufgaben. Es beginnt mit dem Basiskurs (Modul 1). Diesem folgen Arbeitshilfen für das Betreuungspraktikum (Modul 2), der Aufbaukurs (Modul 3) sowie der Fortbildungsnachweis.
Diese Lösungen gehören zu dem Werk "Arbeitsbuch für die zusätzliche Betreuungskraft" (4., erweiterte und überarbeitete Auflage, ISBN 978-3-17-039408-7).Das Buch enthält Lösungen zu den Aufgaben sowie editierbare Arbeitshilfen zum Arbeitsbuch für die zusätzliche Betreuungskraft.
Das Nachweisheft bietet eine umfassende Dokumentationsvorlage für die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Es ist bundesweit gültig und belegt die im § 5 des PflBG festgesetzten Kompetenzbereiche und Module. Nachgewiesen wird insbesondere die im § 17 der PflAPrV geforderte Benotung für vorgesehene Leistungen.
Diese Lehr- und Lernhilfen befähigen zu der im Pflegeberufereformgesetz erstmals als Vorbehaltene Tätigkeit vorgesehenen „Planung der Pflege“. Nach ausführlicher Erklärung der Basics der Pflegeplanung werden Formulierungen aus der Praxis mit Korrekturvorschlägen versehen.
Entsprechend der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Altenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV) ist das Buch in vier Lernbereiche und 14 Lernfelder unterteilt. Jedes Lernfeld beginnt mit einleitenden Fallbeispielen aus der Praxis. Der Titel umfasst: Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege, Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit sowie Altenpflege als Beruf.