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Frank / Brönstrup Herrath

Dr. Frank Herrath und Kathrin Brönstrup sind Mitarbeitende des Instituts für Sexualpädagogik und sexuelle Bildung. Sie gestalten dort Weiterbildungen mit dem Themenschwerpunkt "Sexualität und Behinderung".

Mit Beiträgen von:
Frank Herrath, Kathrin Brönstrup, Sigrid Arnade, Sebastian Bergfeld, Jens Brörken, Lena Cornelissen, Natalie Dedreux, Reiner Delgado, Nicola Döring, Tanja Drusell, Sandra Glammeier, Stefan Göthling, Stefanie Grübl, Andreas von Hören, Tanja Hoyer, Sven Jennessen, Gudrun Jeschonnek, Maren Kolshorn, Patrizia Kubanek, Hannah Long, Beate Martin, Ulrike Mattke, Hemma Mayrhofer, Stefanie Meer-Walter, Jörg Nitschke, Jana Offergeld, Martina Puschke, Dunja Reichert, Ursula Riesberg, Kadidja Rohmann, Dana Schmidt, Maren Seelandt, Ralf Specht, Antje Torlage, Ilona Westphal, Petra Winkler, Saskia Wolfram, Anika Wolters, Charlotte Zach und Julia Zinsmeister.
Sexualität unbehindert leben

Sexualität unbehindert leben

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein für alle gültiges Menschenrecht, dennoch kommt unbehinderte Sexualität in der 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention als zu schützendes Rechtsgut nicht vor. Dabei steht es um die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen nicht zum besten: Frauen mit Behinderungen erfahren sexuelle Gewalt deutlich häufiger als Frauen ohne Behinderung, hilfreiche sexualitätsbezogene Bildungsangebote und Informationsmedien in leichter Sprache sind rar, Institutionen der Eingliederungshilfe stehen den sexuellen Interessen der von ihnen betreuten Menschen noch oft rechtswidrig und manchmal gewalttätig im Wege, das Recht auf Elternschaft wird Menschen mit kognitiver Einschränkung nicht selten verwehrt, Teilhabe wird strukturell mannigfaltig behindert.

Sexualität unbehindert leben

Sexualität unbehindert leben

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein für alle gültiges Menschenrecht, dennoch kommt unbehinderte Sexualität in der 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention als zu schützendes Rechtsgut nicht vor. Dabei steht es um die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen nicht zum besten: Frauen mit Behinderungen erfahren sexuelle Gewalt deutlich häufiger als Frauen ohne Behinderung, hilfreiche sexualitätsbezogene Bildungsangebote und Informationsmedien in leichter Sprache sind rar, Institutionen der Eingliederungshilfe stehen den sexuellen Interessen der von ihnen betreuten Menschen noch oft rechtswidrig und manchmal gewalttätig im Wege, das Recht auf Elternschaft wird Menschen mit kognitiver Einschränkung nicht selten verwehrt, Teilhabe wird strukturell mannigfaltig behindert.

Sexualität unbehindert leben

Sexualität unbehindert leben

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein für alle gültiges Menschenrecht, dennoch kommt unbehinderte Sexualität in der 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention als zu schützendes Rechtsgut nicht vor. Dabei steht es um die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen nicht zum besten: Frauen mit Behinderungen erfahren sexuelle Gewalt deutlich häufiger als Frauen ohne Behinderung, hilfreiche sexualitätsbezogene Bildungsangebote und Informationsmedien in leichter Sprache sind rar, Institutionen der Eingliederungshilfe stehen den sexuellen Interessen der von ihnen betreuten Menschen noch oft rechtswidrig und manchmal gewalttätig im Wege, das Recht auf Elternschaft wird Menschen mit kognitiver Einschränkung nicht selten verwehrt, Teilhabe wird strukturell mannigfaltig behindert.