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Die Besteuerung der öffentlichen Hand

Die Besteuerung der öffentlichen Hand

Zum WerkDie öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung).Das verstreut geregelte, umfangreiche Rechtsgebiet wird in einem Band grundlegend-systematisch sowie anwendungs- und praxisorientiert erschlossen.

Die Besteuerung der öffentlichen Hand

Die Besteuerung der öffentlichen Hand

Zum WerkDie öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung).Das verstreut geregelte, umfangreiche Rechtsgebiet wird nun in einem Band grundlegend-systematisch sowie anwendungs- und praxisorientiert erschlossen.