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Die Besteuerung der öffentlichen Hand</a>

Die Besteuerung der öffentlichen Hand

Zum WerkDie öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung).Das verstreut geregelte, umfangreiche Rechtsgebiet wird in einem Band grundlegend-systematisch sowie anwendungs- und praxisorientiert erschlossen.

Die Besteuerung der öffentlichen Hand</a>

Die Besteuerung der öffentlichen Hand

Zum WerkDie öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung).Das verstreut geregelte, umfangreiche Rechtsgebiet wird nun in einem Band grundlegend-systematisch sowie anwendungs- und praxisorientiert erschlossen.