Autor
Hilmar / Matthes Hoffmann
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Mit dem 1922 und 1923 erlassenen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) und Reichsjugendgerichtsgesetz (RJGG) entstanden erstmals reichseinheitlich gültige Regelungen der Jugendfürsorge und des Jugendstrafrechts. Das RJGG definierte Personen zwischen dem 14.