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Holle, Philipp Maximilian

Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz und Cardiff; 2009 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2014 Promotion; 2015 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2016-2018 Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn und der Universität zu Köln; 2022 Habilitation; Lehrstuhlvertretungen an der Universität Passau und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Der privatrechtliche Beschluss</a>

Der privatrechtliche Beschluss

Der Beschluss ist als Verfahren kollektiver Willensbildung im Privatrecht durchweg etabliert. Anders als die einzelne Willenserklärung oder der Vertrag hat er allerdings keine allgemeine Regelung erfahren. Der Autor weist nach, dass für privatrechtliche Beschlüsse stets die gleichen Funktionsvoraussetzungen gelten und diese daher auf einer einheitlichen Dogmatik basieren.

Der privatrechtliche Beschluss</a>

Der privatrechtliche Beschluss

Der Beschluss ist als Verfahren kollektiver Willensbildung im Privatrecht durchweg etabliert. Anders als die einzelne Willenserklärung oder der Vertrag hat er allerdings keine allgemeine Regelung erfahren. Der Autor weist nach, dass für privatrechtliche Beschlüsse stets die gleichen Funktionsvoraussetzungen gelten und diese daher auf einer einheitlichen Dogmatik basieren.