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Hrachowy, Frank O.
Kleinkrafträder in Deutschland
Wenn es nach dem Gesetzgeber gegangen wäre, hätte es die Kleinkrafträder nie gegeben. Da sich aber ein Hersteller nicht um die Vorgaben scherte und ein so überzeugendes Fahrzeug mit 50 Kubikzentimetern Hubraum auf die Räder gestellt hatte, wurde die »Lex Kreidler« erlassen: Solange der Hubraum stimmte, war Leistung kein Thema, und unter diesen Vorzeichen begann 1954 eine bis 1980 laufende Erfolgsstory.