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Bedingte Gegenleistungen im IFRS-Abschluss</a>

Bedingte Gegenleistungen im IFRS-Abschluss

Bedingte Gegenleistungen als Kaufpreiszahlungen, die in Abhängigkeit eines vordefinierten künftigen, ungewissen Ereignisses zu entrichten sind, finden oftmals Anwendung, wenn Vertragsparteien keinen Konsens über einen unbedingten Kaufpreis erzielen können.