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Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) GmbH

Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben am 10. Mai 2001 das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet. Ab Juni 2007 firmiert das Institut unter InEK GmbH. Die Gesellschafter der GmbH sind seit Dezember 2008 die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherungen.
Das Institut unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems auf der Grundlage des § 17b KHG.

aG-DRG Fallpauschalenkatalog und Pflegeerlöskatalog 2025</a>

aG-DRG Fallpauschalenkatalog und Pflegeerlöskatalog 2025

Das Werk "aG-DRG-Fallpauschalenkatalog" enthält die Fallpauschalenvereinbarung 2025 (FPV 2025) inkl. aller Anlagen (Fallpauschalenkatalog und Pflegeerlöskatalog, Zusatzentgeltekataloge) sowie die Klarstellungen der Vertragspartner zur FPV 2025. Kernelement der FPV 2025 ist der aG-DRG-Fallpauschalenkatalog (Diagnosis Related Groups) inkl.

aG-DRG Fallpauschalenkatalog und Pflegeerlöskatalog 2023</a>

aG-DRG Fallpauschalenkatalog und Pflegeerlöskatalog 2023

Das Werk enthält die Fallpauschalenvereinbarung 2023 (FPV 2023) sowie den Fallpauschalenkatalog, den Katalog ergänzender Zusatzentgelte und den Pflegeerlöskatalog. Seit dem Jahr 2020 werden die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget finanziert.

aG-DRG Fallpauschalenkatalog und Pflegeerlöskatalog 2022</a>

aG-DRG Fallpauschalenkatalog und Pflegeerlöskatalog 2022

Das Werk enthält die Fallpauschalenvereinbarung 2022 (FPV 2022) sowie den Fallpauschalenkatalog, den Katalog ergänzender Zusatzentgelte und den Pflegeerlöskatalog. Die Entgeltkataloge wurden für das Jahr 2022 vom Bundesministerium für Gesundheit per Rechtsverordnung (DRG-Entgeltkatalogverordnung 2022 - DRG-EKV 2022) erlassen.

aG-DRG Fallpauschalenkatalog und Pflegeerlöskatalog 2021</a>

aG-DRG Fallpauschalenkatalog und Pflegeerlöskatalog 2021

Das Werk enthält die Fallpauschalenvereinbarung 2021 (FPV 2021) inkl. aller Anlagen. Kernelemente der FPV 2021 sind der Fallpauschalen- sowie der Pflegeerlöskatalog. Das InEK konnte dabei bereits erste Schritte zur Abbildung von Patienten mit einer COVID-Erkrankung im Fallpauschalensystem für 2021 vollziehen.

Deutsche Kodierrichtlinien Version 2021</a>

Deutsche Kodierrichtlinien Version 2021

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)GKV-SpitzenverbandVerband der privaten Krankenversicherung (PKV)Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH)Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden.