Staatliche Schutzpflichten hinsichtlich des Rechts auf Leben und ihre postmortale Geltendmachung</a>

Staatliche Schutzpflichten hinsichtlich des Rechts auf Leben und ihre postmortale Geltendmachung

Ein Recht auf Leben wird in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistet. Daraus wird die staatliche Schutzpflicht, menschliches Leben vor Übergriffen Dritter zu schützen, abgeleitet. Verletzt der Staat eine ihm obliegende Schutzpflicht, kann die Nichtwahrnehmung der Schutzpflicht mithilfe der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht überprüft.