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Jordans, Roman

Herr Prof. Dr. Roman Jordans studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach seinem ersten juristischen Staatsexamen arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bankrecht der Universität zu Köln und promovierte in dieser Zeit zu einem Thema an der Schnittstelle zwischen Bankrecht und Prozessrecht (Schiedsgerichte bei Termingeschäften und Anlegerschutz). Anschließend absolvierte er das Masterstudium an der Victoria Univerity Wellington und erwarb den akademischen Grad des Master of Law. Seinen Referendardienst leistete er im OLG Bezirk Köln sowie in Paris ab. Es folgte eine mehrjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Köln und Berlin. Seit 2008 ist Herr Jordans Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit 2009 zugelassen als Solicitor (England & Wales). Von 2010 bis 2017 war Herr Professor Dr. Jordans selbständiger Rechtsanwalt und Banksyndikus, von 2017 bis 2019 war er selbständiger Rechtsanwalt und Chefsyndikus eines Kreditinstituts; seit 2019 ist er als Rechtsanwalt in der Kanzlei CBH Rechtsanwälte in Köln tätig und seit Juli 2022 ist er Professor Wirtschaftsrecht an der IU Internationale Hochschule Herr Jordans veröffentlicht regelmäßig bank-, gesellschafts- und prozessrechtliche Fachbeiträge und hält ebenso Vorträge in diesen Rechtsbereichen.
Preishandbuch - Rechtskonformes Pricing im Massengeschäft</a>

Preishandbuch - Rechtskonformes Pricing im Massengeschäft

Zum WerkDas Buch greift die Rechtsprechungsentwicklung des BGH zum Thema Preisgestaltung und Preisänderungen bei Dauerschuldverhältnissen (Abo-Modellen) auf und bindet sie in den gesamten Kontext der betriebswirtschaftlichen Überlegungen zu Preissetzung und Preisänderung ein.

Bankentgelte und Zinsen</a>

Bankentgelte und Zinsen

In Zeiten niedriger Zinsen verdienen Banken weniger durch Zinzmargen als mit Provisionen und Entgelten. In beiden Geschäftszweigen unterliegen sie allerdings Bindungen, die ihnen durch nationale wie unionsrechtliche Gesetzgebungsakte sowie die Rechtsprechung, zumal in Form AGB-rechtlicher Kontrollen, auferlegt werden.