Künstliche Intelligenz als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft (AHW 268)

Künstliche Intelligenz als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft (AHW 268)

Während die KI-Nutzung durch (menschliche) Vorstandsmitglieder längst die Realität erreicht hat, widmet sich diese Abhandlung einem futuristischen Konzept: Dem Einsatz eines KI-Systems als Vorstandsmitglied. Das wirft die Frage auf, ob und wie sich das Aktienrecht verändern müsste, wenn ein sog.