Tapferkeit als unbestimmter Rechtsbegriff

Unbestimmte Rechtsbegriffe begleiten die Jurisprudenz durch deren gesamte Geschichte. Tapferkeit ist ein solcher unbestimmter Rechtsbegriff und findet sich nicht nur im Soldatengesetz.Anhand der klassischen vier Auslegungsmethoden - wörtlichgrammatikalische Auslegung, historische Auslegung,systematische Auslegung und teleologische Auslegung - wird der Begriff der Tapferkeit zu bestimmen versucht.