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Sibylle Kessal-Wulf
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 11: Erbrecht, §§ 1922-2385, §§ 27-35 BeurkG
Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug für alle juristischen Berufe zur vertieften Problemlösunghoher Praxisnutzen auch durch Verzahnung zu angrenzenden Gebietenwissenschaftliche Reputationverlässliche ZitatquelleZur Neuauflage von Band 11Die Neuauflage wurde grundlegend aktualisiert und überarbeitet:Die Neuregelungen des MoPeG spielen für Personengesellschaftsanteile in Vor- und Nacherbschaft eine größere Rolle.
