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Kooperationspflichten im privaten Baurecht</a>

Kooperationspflichten im privaten Baurecht

Der Gesetzgeber hat Anfang 2018 mit der Baurechtsreform eine umfassende Modernisierung im privaten Baurecht vorgenommen. Dabei wurde u. a. der § 650t BGB eingeführt.Mit dieser Vorschrift wird das Ziel verfolgt mittels einer Einrede des überwachenden Architekten gegenüber dem Bauherrn die Nacherfüllungsbefugnis des Bauunternehmers zu stärken, sofern dieser neben dem überwachenden Architekten für einen Baumangel gesamtschuldnerisch haftet.