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Kathrin Klose
Strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung im Konzern
Die Garantenpflicht der Leitungsorgane einer Konzernobergesellschaft kann sich auch auf die Verhinderung konzernbezogener Straftaten von Mitarbeitern in Tochtergesellschaften beziehen. Die Arbeit untersucht die dogmatische Grundlage der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung im Einzelunternehmen und im Konzernkontext sowie unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten mit dem US-amerikanischen Recht.
Strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung im Konzern
Die Garantenpflicht der Leitungsorgane einer Konzernobergesellschaft kann sich auch auf die Verhinderung konzernbezogener Straftaten von Mitarbeitern in Tochtergesellschaften beziehen. Die Arbeit untersucht die dogmatische Grundlage der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung im Einzelunternehmen und im Konzernkontext sowie unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten mit dem US-amerikanischen Recht.

