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Creditor defuncti

Creditor defuncti

Der Tod eines Schuldners stellt den Gläubiger vor eine Herausforderung: Er verliert die Person, an die er sich zur Durchsetzung seiner Forderung halten kann. Das römische Recht bot dem Gläubiger eine Lösung, indem es die Erben grundsätzlich durch Universalsukzession in die Verbindlichkeiten des Erblassers eintreten ließ.