Betriebsratsfonds
Die Mittel des Betriebsratsfonds dienen unter anderem zur Deckung der Geschäftsführungskosten des Betriebsrates, zur Errichtung und Erhaltung von Wohlfahrtseinrichtungen und zur Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen zugunsten der Arbeitnehmer:innenschaft.
