Autorin
Fiona Loretz
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Wenn die Invalidenversicherung eine medizinische Behandlung zur Selbsteingliederung anordnet, wobei die Krankenversicherung als Kostenträgerin der Behandlung hinzutritt, sind die Rechtsinstitute der Schadenminderungspflicht und der WZW-Kriterien zur Beurteilung des Falls zu beachten.