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Die Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis</a>

Die Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis

Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Nahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert. Melde- und Auskunftspflichten für Arbeitgeber Die Unternehmen haben gegenüber den Unfallversicherungsträgern umfangreiche Mitteilungspflichten und Auskunftspflichten und sind im Umlageverfahren alleine beitragspflichtig.