Die Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis

Die Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis

Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Nahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert. Melde- und Auskunftspflichten für Arbeitgeber Die Unternehmen haben gegenüber den Unfallversicherungsträgern umfangreiche Mitteilungspflichten und Auskunftspflichten und sind im Umlageverfahren alleine beitragspflichtig.