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Dr. Ulrich Möhrle

Dr. Ulrich Möhrle, Jahrgang 1965, ist Partner in der multidisziplinären Kanzlei Möhrle Happ Luther. Als Rechtsanwalt und Steuerberater berät er schwerpunktmäßig Familienunternehmen in allen unternehmerischen Fragestellungen. Dabei betreut er seine Mandanten – Unternehmer, Eigentümer, Familien und Unternehmen – umfassend und begleitet sie in allen Phasen des Unternehmenszyklus, insbesondere bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolgeplanung. Dazu gehören strategische und steuerliche Gestaltungsberatung, individuelle Nachfolgekonzepte, Testamentsvollstreckung sowie die Umsetzung von Familienstrategien und Corporate Governance Kodexen.

Bei der Beratung legt Dr. Ulrich Möhrle großen Wert auf ein vertrauensvolles Miteinander und bezieht neben dem fachlichen Aspekt auch die individuellen Lebensumstände mit ein, um den für den Mandanten bestmöglichen Weg zu wählen.

Darüber hinaus ist Dr. Ulrich Möhrle als Redner, Referent und Autor aktiv und bringt seinen großen Erfahrungsschatz sowie seine Beratungspraxis in Fachvorträge und Publikationen ein. Daneben übernimmt er verschiedene Aufsichts- und Beiratstätigkeiten und engagiert sich in sozialen Projekten.

Möhrle Happ Luther ist mit 400 Mitarbeitern an den Standorten Hamburg, Berlin und Schwerin eine der führenden Kanzleien Norddeutschlands. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte arbeiten hier fachübergreifend zusammen.
Immobilien in der Nachfolgeplanung

Immobilien in der Nachfolgeplanung

In der Nachfolgeplanung gewinnen Immobilien und Unternehmen mit Immobilienbesitz eine immer größere Bedeutung.Der Zeitpunkt und die Einzelheiten der Übertragung von Immobilienvermögen werden durch zahlreiche steuerliche und außersteuerliche Aspekte bestimmt, die sowohl bei Übertragungen zu Lebzeiten als auch bei Übertragungen von Todes wegen zu berücksichtigen sind.

Immobilien in der Nachfolgeplanung

Immobilien in der Nachfolgeplanung

In der Nachfolgeplanung gewinnen Immobilien und Unternehmen mit Immobilienbesitz eine immer größere Bedeutung.Der Zeitpunkt und die Einzelheiten der Übertragung von Immobilienvermögen werden durch zahlreiche steuerliche und außersteuerliche Aspekte bestimmt, die sowohl bei Übertragungen zu Lebzeiten als auch bei Übertragungen von Todes wegen zu berücksichtigen sind.

Notfallplanung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Notfallplanung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Unfälle, Krankheiten oder das plötzliche Ableben können jeden treffen. Es liegt daher auf der Hand, dass es in jedem Unternehmen einen Notfallplan geben sollte – geht es doch darum, den Betrieb vor unnötigem Schaden zu bewahren, sich selbst und die Unternehmerfamilie abzusichern.

Notfallplanung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Notfallplanung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Unfälle, Krankheiten oder das plötzliche Ableben können jeden treffen. Es liegt daher auf der Hand, dass es in jedem Unternehmen einen Notfallplan geben sollte – geht es doch darum, den Betrieb vor unnötigem Schaden zu bewahren, sich selbst und die Unternehmerfamilie abzusichern.