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Bundesverfassungsgericht und Sicherheitsrecht</a>

Bundesverfassungsgericht und Sicherheitsrecht

Gerichtliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) binden nicht nur die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden, sondern haben in vielen Fällen kraft besonderer gesetzlicher Anordnung über den entschiedenen Fall hinaus Gesetzeskraft (§ 31 BVerfGG).