Rechtliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Rechtliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Am 11. März 2012 nahm der Souverän die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ an. Zur raschen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative erliess der Bundesrat am 23. August 2012 die Verordnung über Zweitwohnungen. Sie findet in Gemeinden Anwendung, in denen der Anteil von Zweitwohnungen am gesamten Bestand der Wohnungen mehr als 20 Prozent beträgt.