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Das Verbot der präkonzeptionellen Geschlechtswahl
Der Wunsch nach der Bestimmung des Geschlechts der eigenen Kinder ist kein neues Phänomen, sondern tief in der Geschichte der Menschheit verwurzelt. Das Embryonenschutzgesetz versagt diesem Geschlechterwunsch potentieller Eltern die Anerkennung. Die künstliche Befruchtung einer Eizelle mit geschlechtsselektierten Spermien steht grundsätzlich unter Strafe.