Antireligiöse bzw. antikirchliche Gemeinschaften als Weltanschauungsgemeinschaften im Sinne des Religionsverfassungsrechts des Grundgesetzes</a>

Antireligiöse bzw. antikirchliche Gemeinschaften als Weltanschauungsgemeinschaften im Sinne des Religionsverfassungsrechts des Grundgesetzes

Die religiöse und weltanschauliche Landschaft in Deutschland ist von einem vielfältigen Pluralismus geprägt. Neben den traditionellen Religionen haben sich eine Vielzahl von weiteren Gruppierungen gebildet, die den Anspruch haben, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft zu sein.